Die neue EU Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) tritt heute in Kraft. Doch was passiert hier eigentlich? Viele Online Händler schimpfen über die Neuregelung. Dabei bringt Sie doch gerade für Online Händler mehr Sicherheit und vor allem eine EU weite Vereinheitlichung.
Gerade Online Shops aus Österreich und Deutschland haben die meisten technischen Dinge bereits vollständig integriert.
Dementsprechend sind hier oft nur kleine Änderungen und textuelle Änderungen in den AGB und Widerrufsbelehrungen vorzunehmen.

Online Shops ohne diese Anpassungen sind generell vor Abmahnungen nicht gefeit.

Die wichtigsten Neuerungen der EU-Richtlinie (VRRL) haben wir für Sie direkt zusammengefasst:

Telefonnummer: Seit heutigem Datum ist die Telefonnummer im Impressum des Online Shops nach der neuen EU-Richtlinie (VRRL) eine Pflichtangabe. Sollten Sie noch keine Telefonnummer angegeben haben, dann sollten Sie das dringend nachholen.
Rückgaberecht: Bisher konnten Online Shop Betreiber ein alternatives Rückgaberecht angeben. Das ist so nicht mehr möglich. Bitte entfernen Sie sämtliche Texte zu Ihrem bisherigen Rückgaberecht. Der Link auf das Widerrufsrecht (Bitte die beiden nicht verwechseln!) bleibt natürlich verpflichtend vorhanden, da der Kunde über seine Reche informiert werden muss.
Widerrufsrecht: In der EU einheitlich jetzt 14 Tage Widerrufsrecht. In Österreich bisher 7 Tage. Bitte AGB und Widerrufsbelehrungen anpassen. Die Widerrufsbelehrungen variieren nun nach Art der Bestellung (ein Paket, mehrere Pakete, Abonnement, Speditionslieferung, Mischbestellungen dieser Waren).
Ausnahmen vom Widerrufsrecht nach VRRL: Natürlich gibt es zum Widerrufsrecht Ausnahmen:

  • Versiegelte Waren, die aus Gesundheitsschutz oder der Hygiene nach Öffnen der Versiegelung nicht mehr rückgabegeeignet sind.
  • Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit mit anderen Gütern vermischt wurden (z.B. Zement)
  • Alkoholische Getränke, deren Preis beim Kauf vereinbart wurde, die allerdings erst 30 Tage später ausgeliefert wurden und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt.
  • Digitale Inhalte (z.B. Downloads). Hierbei müssen Sie den Kunden davon in Kenntniss setzen, dass das Widerrufsrecht erlischt, sobald er das Download beginnt. Dazu ist das Einrichten einer Checkbox erforderlich, um das eindeutige Einverständnis des Kunden zu sichern. Dies gilt ebenso für Dienstleistungen.
  • Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (Bsp: Maßhemden).Ausschluss gilt nur für nicht standardisierte Massenprodukte (Bsp: Zusammenstellung von PCs aus Komponenten)
  • Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen
  • Abschluss eines Vertrages in der Form einer Versteigerung

Widerufsformular: Sie sind verpflichtet dem Kunden ein Muster-Widerufsformular zur Verfügung zu stellen. Die meisten Firmen bieten ein solches standardmäßig an. Wir empfehlen Ihnen die Integration bei der Widerufsbelehrung als downloadbares PDF.
Rücksendekosten: Eine deutliche Verbesserung für Online Händler mit hohen Rücksendungen sind die Rücksendekosten. Diese müssen mittlerweile nicht mehr vom Verkäufer übernommen werden. Natürlich müssen Sie bei einer Spedition konkret über die HÖhe der Rücksendekosten bei Widerruf informieren. Ansonsten  müssen Verbraucher die zusätzlichen Kosten nicht tragen.
Geld zurück: Sie haben nach eintreten des VRRL das Recht Geld solange zurück zu behalten, bis die rückgesendete Ware oder ein Nachweis über dere Rücksendung bei Ihnen eingegangen ist.
Lieferbeschränkung und Zahlungsmethoden: Sie müssen dem Verbraucher zumindest 1 zumutbares unentgeltliches (keine Zusätzlichen Kosten) Zahlungsmittel zur Auswahl stellen. Zudem müssen Sie den Kunden spätestens bei Einleitung des Bestellvorgangs darüber informieren, ob Lieferbeschränkungen (Bsp. Versand nur in AT) und welche Zahlungsarten angeboten werden. Bei waschier-design empfehlen wir generell die Integration der Zahlungslogos und des dementsprechend Links auf eine Seite „Zahlung und Versand“ im Footer oder in der Sidebar.
Checkboxen: Da die Frage auch von unseren Kunden immer wieder gestellt wird: Checkboxen dürfen nicht vorangekreuzt sein um dem Kunden Zusatzleistungen (Newsletter, Garantieverlängerung, etc.) aufzulegen. Diese sind verpflichtend in nicht vorangekreuzten Checkboxen anzubieten. Nur dadurch kann man sich das eindeutige Einverständnis des Kunden sichern.

Für Online Shop, Webshop und E-Commerce Betreiber gibt es also ab heute einiges Neues zu beachten. Vor allem eine fehlende Übergangsfrist macht einigen Online Shop Betreibern zu schaffen. Jedoch bringt die neue Regelung neben kurzfristiger Arbeit den Online Shop Betreibern einige Sicherheiten und Vorteile, die diese Mühen allemal wert sind.